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Willkommen bei den Liberalen vom Schwielowsee

Wir freuen uns, Sie auf der Webseite des FDP Ortsverbandes Schwielowsee begrüßen zu dürfen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den politischen Zielen und der Arbeit der Freien Demokratischen Partei in Schwielowsee.

Vor allem aber soll Ihnen die Webseite  Gelegenheit bieten, mit uns in Kontakt zu treten und die politische Diskussion zu fördern. Demokratie lebt vom Mitmachen – nicht vom Zuschauen.

Am 27.03.2014 wurde in der Kulturscheune Ferch vom Gutachter Prof. Dr. Ing. H. Schaadt und dem Baumsachverständigen Dipl. Ing. J. Behm ein neuer Vorschlag zur Sanierung der Uferstraße erläutert.

Das Gutachterbüro hat auf der Grundlage des bestehenden Konzepte unter Einbeziehung neuster Richtlinien für die Anlage von Landstraßen die Uferstraße neu geplant.

Wir begrüßen es sehr, dass der Kreis weiter zu seinen Plänen zum Ausbau der Kreisstraße von Caputh nach Ferch steht. Der Ausbau ist dringend erforderlich. Der Vorschlag des Gutachterbüros konnte eine Vielzahl der verschiedenen Vorwürfe, die gegen die früheren Straßenplanungen erhoben wurden, entschärfen.

Insgesamt kann die Anzahl der Engstellen gegenüber der letzten Planung des Kreises auf ca. 6 Stück verringert werden. Leitplanken, wie zuletzt noch befürchtet, sind nach Analyse des Unfallgeschehens nicht erforderlich.

Der nördliche Bauabschnitt enthält zwei Engstellen auf der Seeseite. Er ist mit dem Kreis soweit abgestimmt, dass ein Baubeginn im Herbst 2014 möglich scheint.

Für den südlichen Bauabschnitt gibt es zwei Extremvarianten mit Engstellen nur seeseitig oder Engstellen see- und landseitig. Ob evtl. noch weitere Varianten erarbeitet werden müssen, hängt von weiteren Baugrunduntersuchungen ab. Hoffen wir, dass auch hier eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann

Es werden viel weniger Bäume gefällt als ursprünglich geplant. Die zweispurigen Abschnitte erfüllen sicher die erforderlichen Voraussetzungen für einen Begegnungsverkehr LKW/PKW.

Leider wird es während der Bauzeiten zur Vollsperrung kommen, da die Straße so schmal ist, dass bei einspuriger Verkehrsführung die Arbeitssicherheit nicht gewährleistet ist.

Die Planung sieht zusammengefasst folgende Maßnahmen vor:

  • Der Straßenquerschnitt hat im zweispurigen Bereich beim Begegnungsverkehr LKW/PKW eine Fahrbahnbreite von b = 5,75 m + Bankett mit i.M. 0,75 m.
  • Im zweispurigen Bereich wird auf die Mittellinie verzichtet. Dies verlangsamt den Verkehr.
  • Es sind ca. 6 Engstellen (nur noch halb so viel wie im Vorschlag des Kreises) vorgesehen, die dann sichtbar schmaler mit b = 3,50 m ausgeführt werden, so dass es auf gar keinen Fall zu einer versuchten zweispurigen Nutzung kommt.
  • Bei der Verkehrszählung im letzten Jahr wurden insgesamt im alltäglichen Verkehr ca. 2000 Fahrzeuge gezählt. Laut Prof. Dr. Schaadt bedeutet dies eine maximale Belastung von 200 Fahrzeuge/Stunde, so dass die Engstellen zu keiner wesentlichen Verkehrsbehinderung führen.
  • Abhängig vom Baugrundgutachten in den Böschungsbereichen können die Engstellen teilweise auf der Landseite sein, so dass keine Fahrbahnrichtung durchgängig frei befahrbar ist und weitere Bäume stehenbleiben können.
  • Die Auswertung der gemeldeten Unfälle in den letzten Jahren hat außerdem gezeigt, dass die Bäume entlang der Straße praktisch nie die Unfallursache sind. D.h. auf Leitplanken im Bereich der Engstellen und Verkehrsschilder kann voraussichtlich verzichtet werden. Es werden zur besseren Verkehrsführung im Bereich der Engstellen Hochborde eingebaut, die zur Entwässerung und für die Krötenwanderung regelmäßig abgesenkt werden.
  • Leider plant der Kreis aber auf jeden Fall eine Vollsperrung der Straße. Die Sanierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Wegen der insgesamt schmalen Straße ist aus Sicherheitsgründen eine halbseitige Sperrung ausgeschlossen. Auch der Radweg soll von der Vollsperrung betroffen sein.

 

Zur ersten Sitzung 2014 des Infrastrukturausschuss Schwielowsee hat sich die Gemeindeverwaltung ein ehrgeiziges Ziel gesetzt.

Mit der für 2014 ergänzten Prioritätenliste für Bauleitpläne stellte Frau Murin, Leiterin des Fachbereiches Bauen, Ordnung und Sicherheit, eine detaillierte Präsentation der zu ändernden und zu erstellenden Bebauungspläne der Gemeinde Schwielowsee für das kommende Jahr vor. Die Planungsintentionen sind vielfältig, vor allem aber die zahlreichen Bauanträge, die ohne Bebauungspläne zum Teil nicht genehmigt werden können und die Legalisierung der vom Landkreis beanstandeten, zum Teil bewohnten Bauten jeglicher Art fordern zügiges Handeln. Vieles wird in der derzeitigen Legislaturperiode nicht mehr zu stemmen sein, bis zu 5 Bebauungspläne können zeitgleich bearbeitet werden, je nach Umfang des zu planenden Gebietes. Auch bemüht sich die Gemeinde, naheliegende Planungsgebiete zu einem B-Plan-Projekt zusammenzulegen, aus Kostengründen. Zum Teil können die B-Pläne kommunal finanziert werden, in den meisten Fällen kommen auf die Eigentümer aber Kosten zu. Das verzögert oft das Vorhaben, nicht jeder Anwohner hat ein Interesse an einem Bebauungsplan.

Die Gemeindeverwaltung hat ein starkes Interesse daran, eine Bebauungskultur zu unterstützen, die sich zum Einen in das natürliche Gelände einfügt, als auch die vorhandene Bebauung und die Lebensqualität der
Nachbarn berücksichtigt. Nicht außer Acht gelassen werden darf vor allem auch die vorhandene Infrastruktur, die nur einen begrenzten Bebauungsspielraum zulässt. Durch die noch nicht vorhandenen B-Pläne ergibt sich aber die Möglichkeit, dass auch Bauanträgen stattgegeben werden muss, die diesen Zielen und Voraussetzungen nicht entsprechen. In solchen Fällen kann die Gemeindevertretung eine „Veränderungssperre“ (§14 BauGB) für ein Gebiet beschließen und so die Baugenehmigungen vorerst aufschieben um den Bebauungsplan an Ziele und Voraussetzungen anzupassen. Bauanträge, die der Maßgabe der Gemeinde entsprechen, sind davon nicht betroffen und werden weiterhin genehmigt. Da die Veränderungssperre nur einen Aufschub gewährt, ist die Gemeindeverwaltung umso mehr daran interessiert, die Bebauungspläne so
schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Die Vorschläge werden wieder zur öffentlichen Einsicht im Rathaus ausgelegt.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in letzter Zeit machte ein Bürgerbegehren die Runde, welches sich für eine Gemeinbedarfsfläche (GBF) im neu entstehenden „Blütenviertel“ stark machte. Dieses richtete sich gegen einen von der CDU/FDP-Fraktion initiierten Gemeinderatsbeschluss vom 25.9.13 in dem sich die Gemeindevertretung (GV) mit großer Mehrheit gegen die Ausweisung der vorgeschlagenen GBF am Asternweg ausgesprochen hatte. Es ist damit allerdings nicht gegen den Kauf der Fläche gestimmt worden, sondern nur gegen den Ausweis als GBF. Da die Initiatoren des Begehrens die Gründe, die zu dieser wohlüberlegten Entscheidung geführt haben, den Bürgern nicht dargestellt haben, möchte ich diese kurz erläutern.

Man sollte sich bewusst machen, was die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für jeden betroffenen Grundstückseigentümer bedeutet. Es handelt sich hierbei um eine indirekte Enteignung! Das betroffene Grundstück ist nicht mehr für andere Zwecke nutzbar und verliert deshalb deutlich an Wert. Dies führt zu den im Bürgerbegehren angesprochenen so günstigen Preisen. Solch ein weitreichender Eingriff in das Privateigentum ist einer Gemeinde nur gestattet wenn wesentliche öffentliche Erfordernisse bestehen und keine eigenen geeigneten Flächen vorhanden sind.

Gemeindliche Wünsche bestehen sicher, je nach Sichtweise, immer, sei es für ein Altenheim, eine zusätzliche KITA oder eine Mehrzweckhalle. Ein Erfordernis muss es noch lange nicht sein. Z.B. geht die erstellte Prognose zu den KITA-Plätzen im Ort eher von sinkenden Kinderzahlen aus, womit unsere KITA für die nächsten 15 Jahre ausreichen dürfte. Dringender erforderlich ist die Verbesserung der Straßen als Pflichtaufgabe der Gemeinde.

Aber auch wenn wir das Geld für Wunschvorhaben in den nächsten Jahren aufbringen könnten, hätte die Gemeinde eigene geeignete Flächen. In der Abwägung ist die GV daher zu dem Schluss gekommen, dass der Ausweis dieser GBF nicht notwendig ist, zudem auch der Standort im Asternweg „hinter dem Supermarkt“ für alle Vorhaben mit Publikumsverkehr ungeeignet ist.

Nachdem der Investor für das Blütenviertel, Dr.Hardt, in der letzten Gemeinderatssitzung bekannt gab, dieses Grundstück noch für die Gemeinde freizuhalten, hat die GV einstimmig für den Bebauungsplan ohne GBF gestimmt. Wir Caputher können uns auf das „Blütenviertel“ freuen, denn es wird neben der lang ersehnten „Kaufhalle“ auch altersgerechtes Wohnen, zwei öffentliche Spielplätze, viel Grün sowie eine Durchwegung zur Wilhelmshöhe geben.

Daniel Schiffmann
Gemeindevertreter, stellvertretender Ortsvorsteher, FDP-Schwielowsee

In letzter Zeit melden sich immer wieder besorgte Bürger zur Planung der Uferstraße zwischen Caputh und Ferch. Wir verstehen die Sorgen unserer Mitbürger. Allerdings gibt es gewichtige Gründe, weshalb wir uns für den Ausbau der Straße ausgesprochen haben, die wir Ihnen nachfolgend aufzeigen möchten. Die „erschreckenden Details“ die in der Diskussion oftmals zitiert werden, sind für uns nicht wirklich erschreckend. Grundsätzlich tut es uns auch um jeden gefällten Baum leid, aber hier geht es für uns vorrangig um die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und erst in zweiter Linie um die Schönheit der Uferstraße und den „unverbauten Blick“, der im Übrigen durch die Abholzungen noch besser wird. Vielleicht sind in der bisherigen Diskussion einige der nachfolgenden Argumente noch nicht nähergebracht worden, was wir in Hinblick auf eine objektive Meinungsbildung hiermit gerne tun wollen. Wir sind davon überzeugt, dass wir unserer Verantwortung gerade durch den Ausbau gerecht werden, was nachfolgende Argumente unterlegen.

  1. Die Straße von Caputh nach Ferch ist eine Kreisstraße. Der Kreis ist in keiner Weise verpflichtet, der Gemeinde über den Ausbau der Straße Rechenschaft abzulegen. Dass die Gemeinde überhaupt gefragt wurde, ist ein reines Entgegenkommen des Kreises.
  2. Nach Einsprüchen vieler Bürger wurde im letzten Jahr die überarbeitete Planung im August 2012 vorgestellt. Es gab auch damals Diskussionen, aber der Kreis hat deutlich gemacht, dass er einer weiteren Überarbeitung nicht zustimmt, da die Verkehrssicherheit vorgeht, sondern eher im Gegenteil dieser Überarbeitung nur widerwillig zustimmt.
  3. Der Kreis kann auch immer noch im 2. Bauabschnitt wieder auf die erste Planung zurückgreifen. Der 1. Bauabschnitt ist nicht mehr aufzuhalten.
  4. Die überarbeitete Planung berücksichtigt die Wünsche der Bürger, weniger Bäume zu fällen. Der Kreis ist einen Kompromiss zwischen Erfüllung der Auflagen für Kreisstraßen und den Wünschen der Bürger eingegangen. Jetzt so kurz vor Baubeginn noch einmal die Angst zu schüren, ist billig, denn:
  5. Bereits im August 2012 war klar, wie viele Engstellen es geben wird. Es war auch klar, dass an den Engstellen zum Schutz der Bäume, die aufgrund der Bürgerwünsche nicht gefällt werden sollen, Leitplanken erforderlich sind. Das ist nicht schön, aber Verkehrssicherheit ist oberstes Gebot. Wer die Bäume nicht fällen will, der muss sie auch vor den Autos schützen. Und diese dürfen nicht den Wurzelbereich überfahren.
  6. Die Uferstraße ist keine Allee, sondern ein in die Uferzone übergehender Wald. Was kennzeichnet eine Allee? Die Bäume einer Sorte werden entlang einer Straße gepflanzt und werden regelmäßig gärtnerisch gepflegt. Die Bäume an der Uferstraße sind wild gewachsen und unterschiedlich alt. Es sind verschiedene Laubsorten und sie stehen nicht im entferntesten in einer Reihe. Ein gärtnerischer Beschnitt erfolgt ebenfalls nicht. Gerade die baumfreien Bereiche an der Uferstraße sind besonders reizvoll, da hier der Blick unverfälscht auf den See fallen kann.
  7. Die jetzt so vehement verteidigten Bäume haben laut Holzschutzgutachten alle nur noch eine eingeschränkte Lebensdauer von weniger als 8 - 25 Jahren. Wer mit offenen Augen die Straße entlang fährt, kann auch nicht wirklich sagen, dass alle Bäume schön gewachsen sind. Ist Ihnen auch schon die an vielen Stellen vorhandene zweite Baumreihe dahinter aufgefallen die weiterhin den Charakter der Straße prägt?
  8. Die Forderung, die Straße in das gemeindliche Straßennetz zu übertragen, lässt völlig die immensen zusätzlichen Kosten für die Gemeinde außer Acht. Selbst wenn der Ausbau zu geringeren Kosten erreicht werden kann und voll gefördert wird, muss die Gemeinde in den Folgejahren mit großen zusätzlichen Kosten rechnen. So belastet allein der Winterdienst nach vorsichtigen Schätzungen jedes Jahr den Haushalt mit mindestens 25 000 €. Die Instandhaltung der Straße dürfte nach ein paar Jahren mit ähnlichen Kosten zu Buche schlagen. Dieses Geld fehlt dann für wichtige Investitionen in Bildung, Sport und Kultur.
  9. Es ist bekannt, dass der Kreis bestrebt ist, Kreisstraßen an die Gemeinden abzugeben, um die Straßenbaulast auf andere Schultern zu legen. Beim Ausbau dieser Straße werden Fördermittel eingesetzt. Nach den geltenden Richtlinien muss danach die Straße noch 15 Jahre im Eigentum des Kreises verbleiben. Die positiven Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt durch dieses Aufschieben der Übertragung sind eingängig.
  10. Die Straße so zu lassen, wie sie ist, ist auch keine Lösung, da schon heute die Notdienste die Straße meiden. Das heisst, Feuerwehr und Notarzt fahren über die Autobahn nach Ferch, was ein Umweg von mehr als 5 Minuten bedeutet. Das ist inakzeptabel und kann Menschenleben kosten. Mit den Busgesellschaften werden wir wahrscheinlich in absehbarer Zeit ähnliche Probleme bekommen, da sich kein Unternehmen gerne auf schlechten Straßen seine Investitionsgüter kaputt fährt.

 Aus diesen Gründen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Ausbau der Kreisstraße zwischen Ferch und Caputh die eindeutig bessere Lösung für die Gemeinde Schwielowsee und ihre Bürger ist.